Quellschutzgebiete

Für alle gemeindeeigenen Trinkwasserquellen wurde im Jahre 2002 ein Quellschutzgebiet bescheidmässig festgelegt.

Was ist ein Quellschutzgebiet?

Schutzgebiete werden für sämtliche wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wassererschließungsanlagen durch Bescheid festgelegt. Hierbei werden konkrete Anordnungen bzw. Beschränkungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Nutzung von Grundparzellen verfügt.
Um Grund und Boden nicht unnötig in seiner Nutzung einzuschränken wird das Schutzgebiet zweckmäßigerweise in Zonen eingeteilt, für welche die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Als Download können sie das Quellschutzgebiet als Lageplan sowie die Schutzmaßnahme für die jeweiligen Zonen herunterladen.

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Quellschutzbescheid
Quellschutzgebiet