Pflegegeld

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen.

Es dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern.
Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Seit dem 01.01.2012 werden alle Pflegegeldanträge vom Bund bearbeitet. Die Zuständigkeit der Pflegegeldanträge richtet sich nach der Grundleistung, das heißt, es ist jene Stelle zuständig, die die Pension auszahlt.

Die Antragsformulare können hier online aufgerufen werden oder im Gemeindeamt abgeholt werden.

 

HINWEIS: Der Zuschuss zum Pflegegeld (ab Pflegestufe 5) wird vom Land gewährt, wenn die Pflege zu Hause erfolgt und es sich dabei nicht um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung handelt . Antragsformulare sind auf den Seiten der Vorarlberger Landesregierung oder im Gemeindeamt erhältlich.