Heizkostenzuschuss

Heizung

Folgende Nachweise sind zu erbringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Lehrlingsentschädigungen), Wohnbeihilfebewilligung, Alimente/Unterhalt, Pensionsbescheid, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bescheid. 
Wer Mindestsicherung bezieht, muss einen separaten Antrag ausfüllen, der an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zur Bearbeitung, Prüfung und Auszahlung weitergeleitet wird. Weitere Informationen gibt es im Bürgerservice der Gemeinde Übersaxen.