Energie & Wasser

Energieförderrichtlinien

Die Gemeinde Übersaxen unterstützt den Bau von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung. 

Grundlage für diese Förderung sind die Richtlinien der Vbg. Landesregierung für die Direktförderung solcher Anlagen. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Förderungszusage des Landes nach erfolgtem Einbau der Solaranlage und wird für alle bewilligten bzw. anzeigepflichtigen Anlagen bis auf weiteres gewährt. Alle Förderungen im Bereich Energie, die das Land Vorarlberg fördert, sind hier abrufbar. 


Wasserversorgung

Die Zuständigkeit der Gemeinde für die Bereitstellung des Wassers endet beim Wasserzähler. Wenn der Wasserleitungsdruck im Haus abfällt bzw. immer schwächer wird, liegt es meistens an Wartungsmängeln bei der Hausinstallation. 

Wichtig für das reibungslose Funktionieren der Hausinstallation sind saubere Filter. Diese müssen regelmäßig überprüft, gereinigt und ausgetauscht werden. Das Wasser in Übersaxen erfüllt sämtliche Anforderungen an die Qualität. Zusätzlich hat Übersaxen den Vorteil, dass das Quellwasser nicht aufbereitet werden muss, um als Trinkwasser zu gelten.  Die Trinkwasserqualität von Übersaxen wird jährlich vom Umweltinstitut untersucht.


Quellschutzgebiete

Für alle gemeindeeigenen Trinkwasserquellen wurde 2002 ein Quellschutzgebiet festgelegt. Schutzgebiete werden für sämtliche wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wassererschließungsanlagen durch Bescheid festgelegt. Hierbei werden konkrete Anordnungen bzw. Beschränkungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Nutzung von Grundparzellen verfügt. 

Um Grund und Boden nicht unnötig in seiner Nutzung einzuschränken wird das Schutzgebiet zweckmäßigerweise in Zonen eingeteilt, für welche die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Quellschutzgebiet Übersaxen Karte

Bescheid Quellschutzgebiet Übersaxen

Zuständig