Ausweise

Meldezettel

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim Gemeindeamt zu melden. Dies gilt auch, wenn sich der Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie der Unterkunft gebenden Person (z.B. Vermieterin/Vermieter)
  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der Unterkunft nehmenden Person hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 
  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde 

Nach der An-/Ummeldung erfolgt eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an. 
Nähere Informationen finden Sie hier

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jeder zuständigen Gemeinde (Standesamt) beantragt werden. Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig: 

Falls vorhanden:

  • Heiratsurkunde
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • Verleihungsbescheid

Kosten 
14,30 Euro

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden. 

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: 

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten 
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro
ab 16 Jahren: 61,50  Euro

Das Antragsformular zum Personalausweis steht hier zum Download bereit.

Geburtsurkunde

Nach jeder Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt, in der Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt und Geburtsort festgehalten sind.

Duplikate (z.B. bei Verlust, Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde) können mittels Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde erstellt werden. Dafür sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 1. Jänner 1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde des Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 1. Jänner 1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde. Das Antragsformular ist bei der zuständigen Stelle erhältlich.

Kosten 
Mündlicher oder telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei. 

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde gehört neben der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und der Partnerschaftsurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Erforderliche Unterlagen bei mehrsprachiger, internationaler Heiratsurkunde

Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
Eventuell Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses

Kosten für den Antrag
Mündlicher Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag: 14,30 Euro
Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): 8,60 Euro
Ausstellungsgebühr: Gebühr: 9,30 Euro

Nähere Informationen finden Sie hier.

Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Bestattungsunternehmen folgende Dokumente:

  • Lichtbildausweis der beantragenden Person 
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen 
  • Heiratsurkunde des Verstorbenen 
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 
  • Sterbeurkunde bei Verwitweten 
  • evtl. Scheidungsurteil 

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde (für Übersaxen ist das Standesamt der Marktgemeinde Rankweil zuständig). 

Kosten
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Nähere Informationen finden Sie hier.

Reisepass

Ein Reisepass ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Ein neuer kann jedoch jederzeit vor Ablauf des alten Passes beantragt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: 

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
  • Amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Mit abgelaufenem Personalausweis

  • Alter Personalausweis
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • Alter Reisepass
  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis

Kosten 

30 Euro für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren
75,90 Euro ab 12 Jahren

Das Antragsformular zum Reisepass steht hier zum Download bereit.
Nähere Informationen zu Personalausweis und Reisepass.

Zuständig