Tierhaltung

Aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 124/2024, und der 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 144/2026, haben ab 1. Juli 2026 alle Personen, welche die Haltung von Hunden sowie von Reptilien, Amphibien oder bestimmten Papageienvögeln anstreben, verpflichtend einen Sachkundenachweis zu erbringen. 

Sachkundenachweis Hunde

Der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden umfasst einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Dieser ist vor Aufnahme der Haltung zu absolvieren. Zudem ist eine eine zweistündige Praxiseinheit notwendig. Diese ist binnen zwölf Monaten nach der Aufnahme der Haltung nachzuweisen. Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein, wenn die Praxiseinheit absolviert wird. Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises befreit sind insbesondere Personen, die bei Aufnahme eines Hundes bereits einen Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund für einen Zeitraum von zwei Jahren gehalten haben und dies durch eine Registrierung in der Heimtierdatenbank nachweisen können. Weiters Personen, die über bestimmte fachrelevante Ausbildungen verfügen. Die aktuelle Liste mit den Personen, die die Voraussetzungen zur Abhaltung der Praxis- und der Theorieeinheit für den Sachkundenachweis erfüllen, finden Sie hier: Sachkundenachweis Hunde.  

Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und Papageien

Der Sachkundenachweis für die Haltung von Reptilien, Amphibien und Papageien umfasst einen Theoriekurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Ein Praxisteil ist nicht vorgesehen. Von der Verpflichtung zur Absolvierung des Sachkundenachweises befreit sind insbesondere Personen, die bei Aufnahme von Reptilien, Amphibien oder Papageienvögeln bereits solche Tiere halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre für einen Zeitraum von zwei Jahren gehalten haben und dies mit einer Meldung der Wildtierhaltung nachweisen können. Weiters Personen, die über bestimmte fachrelevante Ausbildungen verfügen.  Die aktuelle Liste mit den Personen, die die Voraussetzungen zur Abhaltung der Praxis- und der Theorieeinheit für den Sachkundenachweis erfüllen, finden Sie hier: Sachkundenachweis Reptilien, Amphibien und Papageienvögel.

Weitere Informationen zum Sachkundenachweis sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit sowie auf der Informationsplattform Tierwissen. Auf der Informationsplattform Tierwissen können außerdem die verpflichtend zu verwendenden Vortragsunterlagen heruntergeladen werden. 

Meldung und Hundeabgabe

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Übersaxen eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen. 

Verordnung Hundeabgabe Übersaxen.pdf herunterladen (0.13 MB)

Chip- und Registrierungspflicht 

Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt. Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde. 

Kampfhunde

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Gemeindeamt Übersaxen. An- und Abmeldungen werden beim Gemeindeamt entgegengenommen.

Zuständig