Gebühren Bund

Die untenstehenden Gebühren  treten per 1. Juli 2025 in Kraft. Sie werden über die Gemeinden eingehoben, fließen aber dann direkt an den Bund. Abseits der Valorisierung der Gebühren, wurden die Gebühren für Daueraufenthaltskarten, Aufenthaltskarten für Angehörige eines EWR-Bürgers und für Lichtbildausweise für EWR-Bürger pauschaliert und an die Höhe des österreichischen Personalausweises angepasst. 

Zuständig