Feuerwerksverbot

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Gemeinde darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist. Aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen sowie Tiere unter den Feuerwerkskörpern. Vielen Dank für das Verständnis.