Feuerwerksverbot
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Gemeinde darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist. Aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen sowie Tiere unter den Feuerwerkskörpern. Vielen Dank für das Verständnis.
https://www.uebersaxen.at/aktuell/feuerwerksverbot
https://www.uebersaxen.at/@@site-logo/Vorderland_logo.png
Feuerwerksverbot
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Gemeinde darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz 2010 das Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet generell und somit auch zu Silvester verboten ist. Aufgrund der Lärm- und Feinstaubbelastung leiden vor allem alte, kranke und ruhebedürftige Menschen sowie Tiere unter den Feuerwerkskörpern. Vielen Dank für das Verständnis.