Heizkostenzuschuss PLUS ab 06. März 2023

Angesichts der gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg  entschieden die Förderung für den Heizkostenzuschuss zu erweitern.

Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro und wurde für den Zeitraum vom 06. März bis zum 31. Mai 2023 festgesetzt. 

Mit dem Heizkostenzuschuss PLUS soll ein noch größerer Personenkreis profitieren, da die (Netto-) Einkommensgrenzen auf folgende Werte erhöht wurden:

1 Person         1.860 Euro 
2 Personen     2.790 Euro
3 Personen     3.226 Euro
4 Personen     3.648 Euro
5 Personen     4.070 Euro
6 Personen     4.492 Euro
7 Personen     4.914 Euro 
Jede weitere Person + 422 Euro 

Was zählt als Einkommen und was nicht?
Zum Einkommen zählen insbesondere:
  • Löhne
  • Gehälter
  • Renten
  • Pensionen
  • Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung
  • Wochengeld 
  • Pflegekarenzgeld
  • Wohnbeihilfen
  • Unterhaltszahlungen jeglicher Art
  • das Kinderbetreuungsgeld
  • Lehrlingsentschädigungen
  • Zivildienstentschädigungen
  • Grundwehrdienerentgelt

Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare Einkommen.

Nicht als Einkommen gelten u.a.:
  • Familienbeihilfen
  • Familienzuschüsse
  • Familienbonus Plus
  • Kinderabsetzbeträge 
  • Studienbeihilfen
  • Pflegegelder
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) 
  • Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege
Der Heizkostenzuschuss Plus kann im Gemeindeamt während den Öffnungszeiten beantragt werden. 
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen. 

Jene Haushalte, die den Heizkostenzuschuss des Landes bereits erhalten haben, bekommen diesen, ohne weitere Prüfung der Einkommenssituation, ausbezahlt. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter T. 05522 41311 oder per Mail gemeinde@uebersaxen.at zur Verfügung.