Bedarfserhebung für die Kinderbetreuung - Schuljahr 2023/2024
Geschätzte Eltern,
für die Planung des Betreuungsangebots der bis zu 14-jährigen Kinder ist es erforderlich, dass jede Gemeinde eine Abfrage des Betreuungsbedarfes vornimmt. Diese Abfrage ist keine Anmeldung, sondern unterstützt die Gemeinden, die notwendigen Betreuungszeiten zu organisieren. Hierfür wird Ihnen ein digitales Formular zur Verfügung gestellt. Bitte geben Sie damit den Bedarf aus Ihrer Sicht bekannt - zum Formular. Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens 06. März 2023.
Diese Bedarfserhebung wurde auf der Grundlage des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes entwickelt. Ein genereller Anspruch auf Betreuung kann jedoch nicht abgeleitet werden.
Auf Basis der Bedarfserhebung wird Ihre Gemeinde das bestehende Angebot prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Der gesetzliche Versorgungsauftrag gibt hierfür den erforderlichen Rahmen vor. Dieser kann auch in Kooperation mit benachbarten Gemeinden oder Gemeinden aus der Region erfüllt werden.
Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung Ihrer Kinder für die Betreuung gesondert erfolgen muss. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.