Gesetz zur Änderung des Gemeinderechts - Sammelnovelle
Die Landesregierung hat über den Entwurf betreffend ein
Gesetz zur Änderung des Gemeinderechts - Sammelnovelle
das Begutachtungsverfahren eröffnet.
Jeder Landesbürger und jede Landesbürgerin kann bis zum Ende der Begutachtungsfrist zum Gesetzesentwurf Änderungsvorschläge abgeben (Art. 34 Abs. 2 der Landesverfassung).
Der Gesetzesentwurf liegt zu diesem Zweck beim Amt der Landesregierung, bei den vier Bezirkshauptmannschaften und bei allen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Bei uns können Sie den Gesetzesentwurf bis zum Ende der Begutachtungsfrist, das ist bis 28. Februar 2018, einsehen und dazu Änderungsvorschläge abgeben:
Zeit: 8:00 bis 12.00 Uhr
Ort: Gemeindeamt Übersaxen
Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf im Internet auf der Homepage des Landes Vorarlberg veröffentlicht wird.