Geburtsurkunde

Nach jeder Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt, in der Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt und Geburtsort festgehalten sind.

Die Geburtsurkunde benötigt man in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für persönliche Daten.

Duplikate (z.B. bei Verlust, Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde) können mittels Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde erstellt werden. Dafür sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 1. Jänner 1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 1. Jänner 1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde. Das Antragsformular ist bei der zuständigen Stelle erhältlich.

Kosten 
Mündlicher oder telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei. 
Nähere Informationen finden Sie hier.

Kontakt
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Rankweil
Simon Nesensohn
T 05522/413-1120
simon.nesensohn@rankweil.at