Gästetaxe

Gemäß § 13 Tourismusgesetz ist die Gemeinde ermächtigt zur Deckung ihres Aufwandes für Einrichtungen und tourismusfördernde Maßnahmen eine Gästetaxe einzuheben.

Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet der Gemeinde Übersaxen nächtigen.

Die Gästetaxe wird ganzjährig eingehoben und beträgt pro Person und Nächtigung ab 1.1.2019    1,00 Euro

Die Abrechnung und Entrichtung der Abgabe hat spätestens am 5. des Folgemonats zu erfolgen

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Verordnung

 

Kontakt
Gemeinde Übersaxen
Tel: 05522/41311
gemeinde@uebersaxen.at