Namensänderung

Bei einer Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich für den Nachnamen des jeweils anderen zu entscheiden und somit einen gemeinsamen Familiennamen/Doppelnamen zu führen oder den bisherigen Nachnamen beizubehalten. Bei einer Namensänderung muss ein neuer Reisepass beantragt werden, wenn Sie nach der Hochzeit geplant haben ins Ausland zu reisen. 

Familienname von gemeinsamen Kindern
Bei einer Heirat muss bestimmt werden, welchen Familiennamen die gemeinsamen Kinder tragen. Es kann ausgewählt werden zwischen der Beibehaltung des Nachnamens der Mutter, des Vaters oder man setzt einen Doppelnamen aus beiden Familiennamen zusammen. Erfolgt keine Bestimmung, erhalten die Kinder automatisch den Nachnamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

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Kontakt
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Rankweil
T +43 5522 413 1120
simon.nesensohn@rankweil.at