Quellschutzgebiete
Für alle gemeindeeigenen Trinkwasserquellen wurde 2002 ein Quellschutzgebiet festgelegt.
Schutzgebiete werden für sämtliche wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Wassererschließungsanlagen durch Bescheid festgelegt. Hierbei werden konkrete Anordnungen bzw. Beschränkungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Nutzung von Grundparzellen verfügt. Um Grund und Boden nicht unnötig in seiner Nutzung einzuschränken wird das Schutzgebiet zweckmäßigerweise in Zonen eingeteilt, für welche die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
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Quellschutzbescheid
Quellschutzgebiet