Familienzuschuss
Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?
- Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
- Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
- Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
- das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt,
- das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
- bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.
Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung
Für weitere Fragen:
familienzuschuss@vorarlberg.at