Familienzuschuss

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt, das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle), bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Die exakte Höhe des Zuschusses wird von der Landesregierung berechnet und Ihnen mitgeteilt. Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an familienzuschuss@vorarlberg.at