Familienzuschuss

Was will die Landesregierung mit dem Familienzuschuss erreichen?

  • Wertschätzung der Familie als wichtigstes Fundament der menschlichen Gesellschaft.
  • Finanzielle Entlastung von Familien durch ein sozial ausgewogenes Zuschusssystem.
  • Wahlmöglichkeit zwischen beruflichem Wiedereinstieg und Familienarbeit.

Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?

Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn

  • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 des Sozialleistungsgesetzes gilt,
  • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze (siehe Tabelle),
  • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.

Die exakte Höhe des Zuschusses wird die Landesregierung berechnen und Ihnen mitteilen.

Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich: Berechnung

Für weitere Fragen:
familienzuschuss@vorarlberg.at