Tierhaltung

Hundeabgabe

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Übersaxen eine Hundeabgabe. Abgabepflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Der Hundehalter ist ebenso verpflichtet, dem Hund, wenn er außerhalb des Hauses und den zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften gehalten wird, eine für das laufende Jahr gültige Hundemarke am Halsband oder sonst gut sichtbar zu befestigen. 

Chip- und Registrierungspflicht 

Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt. Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen. Bei Bedarf übernimmt dies gegen Entgelt der Tierarzt oder die Wohnsitzgemeinde. 

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Gemeindeamt Übersaxen. An- und Abmeldungen werden beim Gemeindeamt entgegengenommen.

Verpflichtende Hundeausbildung

Ab 1. Juli 2026 gibt es aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes neue Regeln für alle Menschen, die einen Hund halten möchten. Wer sich ab diesem Zeitpunkt einen Hund anschaffen will, muss vorher einen sogenannten Sachkundenachweis machen. Das bedeutet: Man muss einen Kurs in einer Hundeschule besuchen, in dem man lernt, wie man richtig mit Hunden umgeht und sie gut versorgt. Dieser Kurs besteht aus mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. In diesem Kurs geht es um Theorie, also um Wissen und Information. Zusätzlich gilt: Wer einen Hund hat, der mindestens sechs Monate alt ist, muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Hundehaltung eine Praxis-Einheit absolvieren. Diese dauert zwei Stunden und wird gemeinsam mit dem eigenen Hund gemacht. Dabei soll gezeigt werden, dass Mensch und Hund gut miteinander umgehen können. Hier finden Sie einen Auszug der Hundeschulen in Vorarlberg.

Verordnung Hundeabgabe Übersaxen.pdf herunterladen (0.13 MB)

Zuständig