Legalisatorin

Die Legalisatorin beglaubigt Unterschriften von Personen, die in Übersaxen ihren Wohnsitz haben oder wenn zumindest eine der unterschreibenden Personen ihren Wohnsitz in Übersaxen hat oder wenn eine Übersaxner Liegenschaft Gegenstand der Urkunde ist, unabhängig davon, woher die Unterfertigenden kommen. Die Personen müssen der Legalisatorin persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei der Legalisatorin persönlich bekannte Personen bestätigt werden. 

Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt: 3 Euro Gebühr bei einer Vertragssumme bis 700 Euro. 7 Euro Gebühr bei einer Vertragssumme von 700 bis 3.000 Euro. 24 Euro Gebühr bei einer Vertragssumme von 3.000 bis 35.000 Euro. 31 Euro Gebühr bei einer Vertragssumme über 35.000 Euro. Bei einem unbestimmten Vertragswert ist eine Gebühr von 3 Euro fällig. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist zusätzlich eine Bundesgebühr von EUR 21,00 zu entrichten. Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.

Beglaubigungen sind von Dienstag bis Freitag, jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr, nach Terminvereinbarung unter T +43 5522 41311, möglich.

Die zu beglaubigenden Unterlagen bitte mindestens zwei Tage vor dem Termin an gemeinde@uebersaxen.at senden.

Zuständig