Meldezettel
Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim Gemeindeamt zu melden. Dies gilt auch, wenn sich der Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie der Unterkunft gebenden Person (z.B. Vermieterin/Vermieter)
- öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit der Unterkunft nehmenden Person hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde
Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Gemeinde Übersaxen
Tel: 05522/41311
gemeinde@uebersaxen.at