Gebührenbefreiung GIS

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine oder mehrere der folgenden Leistungen beziehen: Pflegegeld, Pension, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz, Studienbeihilfe, Mindestsicherung etc.

Weitere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite des GIS. Antragsformulare erhalten Sie in der Gemeinde Übersaxen oder hier


Kontakt 
Gemeinde Übersaxen
T +43 5522 41311
gemeinde@uebersaxen.at