Pflegegeld
Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es dient dem Ziel, Pflegebedürftigen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ein selbst bestimmtes Leben führen können. Pflegegeldanträge werden vom Bund bearbeitet. Die Zuständigkeit der Pflegegeldanträge richtet sich nach der Grundleistung, das heißt, es ist jene Stelle zuständig, die die Pension auszahlt.
Der Zuschuss zum Pflegegeld ab Pflegestufe 5 wird vom Land gewährt, wenn die Pflege zu Hause erfolgt und es sich dabei nicht um eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung handelt. Antragsformulare sind auf den Seiten der Vorarlberger Landesregierung oder im Gemeindeamt erhältlich.
Die Antragsformulare können hier online aufgerufen werden oder im Gemeindeamt abgeholt werden.