Gebührenbefreiung Rezept
Für chronisch kranke Menschen oder Personen mit bestimmten sozialen Voraussetzungen gibt es eine Befreiung von Rezeptgebühren. Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card. Anträge erhalten Sie direkt in der Gemeinde Übersaxen. Zuvor können Sie unter www.vgkk.at prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen.
Kontakt
Gemeinde Übersaxen
T +43 5522 41311
gemeinde@uebersaxen.at