Heizkostenzuschuss
Folgende Nachweise sind zu erbringen: Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Lehrlingsentschädigungen), Wohnbeihilfebewilligung, Alimente/Unterhalt, Pensionsbescheid, Kinderbetreuungsgeld, AMS-Bescheid. Wer Mindestsicherung bezieht, muss einen separaten Antrag ausfüllen, der an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zur Bearbeitung, Prüfung und Auszahlung weitergeleitet wird. Weitere Informationen gibt es im Bürgerservice der Gemeinde Übersaxen.
Kontakt
Gemeinde Übersaxen
T +43 5522 41311
gemeinde@uebersaxen.at