Reisepass

Ein Reisepass ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Ein neuer kann jedoch jederzeit vor Ablauf des alten Passes beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig: 

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
Amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass
Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Mit abgelaufenem Personalausweis
Alter Personalausweis
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
Alter Reisepass
Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
Staatsbürgerschaftsnachweis

Kosten 
30 Euro für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren
75,90 Euro ab 12 Jahren

Das Antragsformular zum Reisepass steht hier zum Download bereit.
Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at

Kontakt 
Gemeinde Übersaxen
Tel: 05522/41311
gemeinde@uebersaxen.at