Energieförderrichtlinien
Die Gemeinde Übersaxen unterstützt den Bau von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung. Grundlage für diese Förderung sind die Richtlinien der Vbg. Landesregierung für die Direktförderung solcher Anlagen. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage der Förderungszusage des Landes nach erfolgtem Einbau der Solaranlage und wird für alle bewilligten bzw. anzeigepflichtigen Anlagen bis auf weiteres gewährt.Alle Förderungen im Bereich Energie, die das Land Vorarlberg fördert, sind hier abrufbar.
Kontakt
Gemeinde Übersaxen
T +43 5522 41311
gemeinde@uebersaxen.at