Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 ab dem 16.10.2023 bis 16.02.2024

Zur Abfederung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten gewährt das Land Vorarlberg einen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00.

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann von 16.10.2023 bis 16.02.2024 im Gemeindeamt, während den Öffnungszeiten, beantragt werden. 

Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von EUR 500, ohne neuerliche Antragsstellung, ausbezahlt. 

Jene Haushalte/Personen, die einen neuen Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, müssen das aktuelle Haushaltseinkommen nachweisen. 

NEU: zur Abfederung einer "harten" Einkommensgrenze und im Sinne einer "gerechten" Mittelverwendung an Privathaushalte ist erstmals die Anwendung einer "Ausschleifregelung" vorgesehen: Die "Ausschleifregelung" gelangt nur dann zur Anwendung, wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegt. Bei der Berechnung des tatsächlich zu gewährenden Wohn- und Heizkostenzuschusses ist dabei jener Betrag, der über der haushaltsbezogenen Einkommensgrenze liegt von der maximalen Zuschusshöhe (= EUR 500) in Abzug zu bringen. Der Zuschuss reduziert sich somit kontinuierlich mit steigendem Haushaltseinkommen. Bei Haushaltseinkommen, die um mehr als 400 EUR über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist keine Auszahlung eines Zuschusses mehr vorgesehen. 

Die Einkommensgrenzen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 lauten wie folgt:

 

Einkommensgrenze

+ € 400 Einkommensgrenze „Ausschleifregelung“

1 Personen HH

€ 1.900

€ 2.300

2 Personen HH

€ 2.800

€ 3.200

3 Personen HH

€ 3.250

€ 3.650

4 Personen HH

€ 3.650

€ 4.050

5 Personen HH

€ 4.100

€ 4.500

6 Personen HH

€ 4.500

€ 4.900

7 Personen HH

€ 4.950

€ 5.350

Jede weitere Person

+ € 430

+ € 400